Allgemein

Coronazahlen steigen – Neuerungen bei den Vorgaben

Von Axel Goldmann 14. Oktober 2020

Quelle: morgenpost.de – Fallzahlen in Deutschland

Die Corona-Fallzahlen steigen rapide, weltweit – aber auch im Eifelkreis. Damit ergeben sich Restriktionen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Informationen hierzu bietet die Webseite der Kreisverwaltung

Die wesentlichen Änderungen durch die aktuelle Allgemeinverfügung des Eifelkreis vom 12. Oktober 2020 (zunächst bis zum 30.11.2020 gültig) sind:

  • Im öffentlichen Raum ist der Mindestabstand zu anderen Personen mit 1,5m immer einzuhalten. Dies gilt nicht bei Gruppen bis zu 5 Personen, sowie bei Angehörigen von maximal 2 Hausständen.
  • Bei der Durchführung von Veranstaltungen im Innenbereich wurde die Anzahl der Personen von 250 auf maximal 75 Personen reduziert. Pro Person sollen ca. 5qm zur Verfügung stehen.
  • Private Veranstaltungen sind auf max. 10 Personen aus zwei Hausständen begrenzt worden.

Dies ist nur ein Auszug aus der Allgemeinverfügung. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung, die CoBeLVO 11 und alle relevanten Hygienevorschriften sowie im beruflichen Umfeld relevante BG-Vorschriften sind natürlich parallel zu beachten.

Bitte seid achtsam, auf euch und auf andere!