Ortsgemeinde

Friedhof

Von Axel Goldmann 21. Februar 2021

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Wawern

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß
§ 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.
Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.

Der Termin ist:
am 01.03.2021 von ca. 15:00 Uhr – 15:20 Uhr +/- ½ Stunde
Sollten die Witterungsverhältnisse eine Prüfung nicht zulassen, verschiebt sich der Termin auf den 02.03.2021.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Ortsgemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.