Ortsgemeinde
Burgbrennen
Das Burgbrennen kann unter den aktuellen Bedingungen nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Es gelten die Vorgaben zum „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ und das „Ansammlungsverbot“. Genaueres in der Pressemitteilung der Kreisbehörde. https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/pressemitteilungen/3052-corona-kein-huettenbrennen-in-gewohnter-weise