Ortsgemeinde

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern

Von Axel Goldmann 3. April 2022

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der
Ortsgemeinde Wawern

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern,
gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus
der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder
bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung
der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung
teilzunehmen.
Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut
durchgeführt.

Der Termin ist:
am 14.04.2022 von ca. 15:00 Uhr – 15:20 Uhr +/- ½ Stunde

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben
Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei
der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der
Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche
Dritter alleine haftet.